Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 19. April 2021 dürfen Erwachsene auch wieder in der Halle mit max. 15 Personen trainieren. Es muss eine Maske getragen und der Abstand von 1.5 Metern immer eingehalten werden. Bei Trainings im Aussenbereich ist entweder eine Maske zu tragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern einzuhalten.

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

  1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 

  1. Maskenpflicht im Innenbereich

Während des Aufenthaltes im Innenbereich der Sportanlage ist stets eine Maske zu tragen (auch während des Trainings). Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis und mit Jahrgang 2001.

 

  1. Abstand halten

Der Abstand von 1.5 Metern ist stets einzuhalten. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.

 

  1. Anzahl Personen

An Trainings in der Halle dürfen max. 15 Personen anwesend sein.

 

  1. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

 

  1. Geräte und Material reinigen

Geräte und Material aus dem Geräteraum sind nach Gebrauch zu desinfizieren (je nach dem selber oder in Absprache mit dem Turnhallenabwart).

 

  1. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheits-behörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt jede Riege für sämtliche Trainingseinheiten eine Präsenzliste. Die Riegen bezeichnen eine zuständige Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist. In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist den Riegen freigestellt.

 

  1. Jugendriege

Seit dem 1. März 2021 sind Sportaktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis und mit Jahrgang 2001 wieder uneingeschränkt möglich. Dazu gehören sowohl Trainings, Wettkämpfe (ohne Zuschauer) als auch Lager.

 

  1. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Bei unserem Verein ist dies:

– Nicole Bernhard, 079 600 34 19
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an Nicole wenden.

Jede Riege ist selber dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept des Vereins und die entsprechenden Hygieneregeln eingehalten werden. Die aktuellen Bestimmungen von Bund und Kanton sowie ein allfälliges Schutzkonzept der Gemeinde (für die Benützung der Sportanlage) sind zu beachten und einzuhalten.

Der Vorstand, Ende April 2021