Neue Rahmenbedingungen
Das Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates vom 3. Dezember 2021.

Folgende Grundsätze gelten für den Trainingsbetrieb ab dem 6. Dezember 2021:

1. Trainings im Aussenbereich
Trainings im Aussenbereich sind bis 300 Personen ohne Einschränkungen möglich.

2. Trainings im Innenbereich
• Für Trainings im Innenbereich besteht für Personen ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht (3G).
• Es muss eine Prüfung vor Ort gegen Vorweisen des elektronischen oder ausgedruckten Zertifikats und eines amtlichen Ausweises erfolgen. In jeder Riege ist eine Person für die Kontrolle zuständig (i. d. R. der/die Leiter/in).
• Beim Betreten der Turnhalle und in der Garderobe gilt ab 12-jährig eine permanente Maskenpflicht.
• Während der Sportaktivitäten in Innenräumen kann auf das Tragen einer Gesichtsmaske verzichtet werden. In diesem Fall müssen die Kontaktdaten erhoben und 14 Tage aufbewahrt werden.
• Während der Sportaktivität muss kein Mindestabstand eingehalten werden und es gibt keine Beschränkungen der Gruppengrösse.
• Für Zuschauer/innen eines Trainings, eines Meisterschaftsspiels oder einer Veranstaltung gilt während der gesamten Zeit eine Maskenpflicht.

3. Jugendriege
• Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen keiner Zertifikatspflicht.
• Beim Betreten der Turnhalle und in der Garderobe gilt ab 12-jährig eine permanente Maskenpflicht.
• Für Leiter/innen wird das Tragen einer Maske grundsätzlich empfohlen, bei fehlender Aktivität ist das Tragen einer Schutzmaske sogar Pflicht.
• Für Zuschauer/innen eines Trainings, eines Meisterschaftsspiels oder einer Veranstaltung gilt während der gesamten Zeit eine Maskenpflicht

4. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

5. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

6. Geräte und Material reinigen
Geräte und Material aus dem Geräteraum sind nach Gebrauch zu desinfizieren (je nach dem selber oder in Absprache mit dem Turnhallenabwart).

7. Präsenzlisten führen
• Wird bei der Sportausübung in Innenräumen von einer oder mehreren Personen ab 12-jährig keine Maske getragen, ist das Führen einer Präsenzliste Pflicht (Contact Tracing).
• Die Daten sind während 14 Tagen aufzubewahren.

8. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Bei unserem Verein ist dies:

– Nicole Bernhard, 079 600 34 19
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden.

Jede Riege ist selber dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept des Vereins und die entsprechenden Hygieneregeln eingehalten werden.

Die aktuellen Bestimmungen von Bund und Kanton sowie ein allfälliges Schutzkonzept der Gemeinde (für die Benützung der Sportanlage) sind zu beachten und einzuhalten.

Dürrenroth, 6. Dezember 2021
​Sportverein Dürrenroth