Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.

3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Geräte und Material reinigen
Geräte und Material aus dem Geräteraum sind nach Gebrauch zu desinfizieren (je nach dem selber oder in Absprache mit dem Turnhallenabwart).

5. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheits-behörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt jede Riege für sämtliche Trainingseinheiten eine Präsenzliste. Die Riegen bezeichnen eine zuständige Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist. In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist den Riegen freigestellt.

6. Bestimmung
Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Bei unserem Verein ist dies: Nicole Bernhard

Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden. (Kontaktdaten sind im Mitgliederbereich zu finden)

Jede Riege ist selber dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept des Vereins und die entsprechenden Hygieneregeln eingehalten werden.